FASSUNG VOM 15.11.2006
        
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                GELTUNGSBEREICH
                
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                        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen
                        die bisherigen
                        ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
                    
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                        Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im
                        Einzelnen
                        getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
                    
 
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                BEGRIFFSDEFINITIONEN
                
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                        Begriffsdefinitionen: 
 „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt
                        beherbergt.
 „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der
                        Regel zugleich
                        Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB.
                        Familienmitglieder, Freunde etc).
 „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als
                        Gast oder für
                        einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
 „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979
                        idgF zu verstehen.
 „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene
                        Vertrag, dessen
                        Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
 
 
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                VERTRAGSABSCHLUSS – ANZAHLUNG
                
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                        Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den
                        Beherberger
                        zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt
                        sind, diese
                        unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen
                        Geschäftszeiten des
                        Beherbergers erfolgt.
                    
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                        Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass
                        der
                        Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der
                        Annahme der
                        schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die
                        geforderte Anzahlung
                        hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich)
                        einverstanden, kommt
                        der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung
                        des
                        Vertragspartners beim Beherberger zustande.
                    
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                        Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der
                        Beherbergung zu
                        bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner.
                        Für Kredit- und
                        Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
                    
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                        Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
                    
 
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                BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
                
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                        Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die
                        gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
                    
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                        Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene
                        Nacht als erste Übernachtung.
                    
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                        Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr
                        freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn
                        die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
                    
 
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                RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG – STORNOGEBÜHR
 
                    Rücktritt durch den Beherberger
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                        Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner
                        nicht
                        fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag
                        zurücktreten.
                    
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                        Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine
                        Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
                    
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                        Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die
                        Räumlichkeiten bis
                        spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei
                        Vorauszahlung von mehr als
                        vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag
                        als erster Tag
                        gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
                    
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                        Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der
                        Beherbergungsvertrag
                        durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas
                        anderes vereinbart,
                        durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
                    
 Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
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                        Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
                        Beherbergungsvertrag ohne
                        Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst
                        werden.
                    
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                        Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des
                        Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
 - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
 - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
 - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
 
 Behinderungen der Anreise
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                        Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch
                        unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche
                        Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte
                        Entgelt für die
                        Tage der Anreise zu bezahlen.
                    
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                        Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf,
                        wenn die
                        Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
                    
 
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                BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT
                
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                        Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate
                        Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner
                        zumutbar ist,
                        besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.6.2 Eine sachliche
                        Rechtfertigung ist
                        beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits
                        einquartierte
                        Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche
                        Maßnahmen
                        diesen Schritt bedingen.6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten
                        des
                        Beherbergers.
                    
 
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                RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS
                
                    - 
                        Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den
                        üblichen
                        Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise
                        und ohne
                        besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
                        Der
                        Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien
                        (Hausordnung) auszuüben.
                    
 
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                PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
                
                    - 
                        Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte
                        Entgelt zuzüglich
                        etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die
                        ihn begleitenden
                        Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
                    
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                        Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der
                        Beherberger
                        Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der
                        Beherberger
                        Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle
                        damit
                        zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
                    
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                        Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast
                        oder sonstige
                        Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers
                        entgegennehmen,
                        verursachen.
                    
 
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                RECHTE DES BEHERBERGERS
                
                    - 
                        Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im
                        Rückstand, so
                        steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das
                        gesetzliche Pfandrecht
                        gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses
                        Zurückbehaltungs-
                        oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem
                        Beherbergungsvertrag,
                        insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und
                        für allfällige
                        Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
                    
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                        Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach
                        20,00 Uhr und
                        vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen.
                        Dieses
                        Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese
                        Leistungen aus
                        betrieblichen Gründen auch ablehnen.
                    
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                        Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner
                        Leistung zu.
                    
 
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                PFLICHTEN DES BEHERBERGERS
                
                    - 
                        Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard
                        entsprechenden
                        Umfang zu erbringen.
                    
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                        Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt
                        inbegriffen
                        sind, sind beispielhaft:
 a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die
                        Bereitstellung
                        von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
 b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
 
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                HAFTUNG DES BEHERBERGERS FÜR SCHÄDEN AN EINGEBRACHTEN SACHEN
                
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                        Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen.
                        Die Haftung
                        des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger
                        befugten Leuten
                        übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind.
                        Sofern dem
                        Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder
                        das Verschulden
                        seiner Leute sowie der aus und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1
                        ABGB höchstens bis
                        zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer
                        Unternehmer in der
                        jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der
                        Aufforderung des
                        Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht
                        unverzüglich nach, ist der
                        Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers
                        ist maximal mit
                        der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des
                        Vertragspartners
                        oder Gastes ist zu berücksichtigen.
                    
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                        Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der
                        Vertragspartner ein
                        Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt
                        der
                        Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte
                        Schäden sowie
                        entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
                    
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                        Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit €
                        550,–. Der
                        Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese
                        Sachen in Kenntnis
                        ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm
                        selbst oder
                        einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt
                        sinngemäß.
                    
- 
                        Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es
                        sich um
                        wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes
                        gewöhnlich in
                        Verwahrung geben.
                    
- 
                        In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der
                        Vertragspartner
                        und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt.
                        Überdies sind
                        diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den
                        Vertragspartner bzw Gast
                        gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
                    
 
- 
                HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
                
                    - 
                        Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte
                        Fahrlässigkeit, mit
                        Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
                    
- 
                        Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe
                        Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das
                        Vorliegen des
                        Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne
                        werden nicht
                        ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des
                        Vertrauensinteresses.
                    
 
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                TIERHALTUNG
                
                    - 
                        Die Mitnahme von Tieren ist im Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping erlaubt, jedoch nur in
                        einem dafür
                        vorgesehem Zimmer.
                    
- 
                        Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand
                        für den
                        Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene
                        Ersatzleistungen des
                        Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
                    
- 
                        In den Salons, Gesellschafts-, und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
                    
 
- 
                VERLÄNGERUNG DER BEHERBERGUNG
                
                    - 
                        Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt
                        der
                        Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der
                        Beherberger der
                        Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine
                        Verpflichtung.
                    
- 
                        Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch
                        unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche
                        Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für
                        die Dauer der
                        Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist
                        allenfalls nur
                        dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes
                        infolge der
                        außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist
                        berechtigt mindestens
                        jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
                    
- 
                        In den Salons, Gesellschafts-, und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
                    
 
- 
                BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES – VORZEITIGE AUFLÖSUNG
                
                    - 
                        Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
                    
- 
                        Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte
                        Entgelt zu
                        verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme
                        seines
                        Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume
                        erhalten hat. Eine
                        Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der
                        Nichtinanspruchnahme der vom Gast
                        bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der
                        Stornierung des
                        Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der
                        Vertragspartner.
                    
- 
                        Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
                    
- 
                        Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die
                        Vertragsparteien den
                        Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
                    
- 
                        Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem
                        Grund
                        aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
 a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein
                        rücksichtsloses,
                        anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen
                        Leute oder den im
                        Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich
                        gegenüber diesen
                        Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die
                        körperliche
                        Sicherheit schuldig macht;
 b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer
                        hinausgeht, befallen
                        wird oder sonst pflegedürftig wird;
 c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage)
                        nicht bezahlt.
                        15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB
                        Elementarereignisse,
                        Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den
                        Beherbergungsvertrag
                        jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach
                        dem Gesetz als
                        aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige
                        Ansprüche auf
                        Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
 
- 
                ERKRANKUNG ODER TOD DES GASTES
                
                    - 
                        Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger
                        über Wunsch
                        des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die
                        ärztliche Betreuung
                        auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig
                        ist und der Gast
                        hiezu selbst nicht in der Lage ist.
                    
- 
                        Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des
                        Gastes nicht
                        kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung
                        sorgen. Der
                        Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen
                        treffen kann oder die
                        Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
                    
- 
                        Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren
                        Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
 a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
 b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
 c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die
                        Desinfektion oder
                        gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
 d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im
                        Zusammenhang mit der
                        Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
 e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich
                        allfälliger Tage der
                        Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
 f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
 
- 
                ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
                
                    - 
                        Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
                    
- 
                        Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der
                        Regeln des
                        Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
                    
- 
                        Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschät der Sitz des Beherbergers,
                        wobei der
                        Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich
                        zustädigem
                        Gericht geltend zu machen.
                    
- 
                        Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen
                        Wohnsitz bzw
                        gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher
                        ausschließlich am
                        Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht
                        werden.
                    
- 
                        Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen
                        Wohnsitz in einem
                        Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Öterreichs), Island, Norwegen oder der
                        Schweiz, hat, ist das
                        für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich
                        zuständige Gericht
                        ausschließlich zuständig.
                    
 
- 
                SONSTIGES
                
                    - 
                        Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit
                        Zustellung des
                        die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei
                        Berechnung
                        einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der
                        Zeitpunkt oder die
                        Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten
                        bestimmte Fristen
                        beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder
                        Zahl dem Tage
                        entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in
                        diesem Monat letzte
                        Tag maßgeblich.
                    
- 
                        Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr)
                        zugegangen sein.
                    
- 
                        Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eige- nen Forderungen
                        aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
                        des
                        Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung
                        des
                        Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
                    
- 
                        Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
                    
 
        ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF HOTEL GUTSCHEINEN, ONLINE, PER NACHNAHME UND DIREKT VOR ORT
        
            - 
                Allgemeines:
 Der Vertrag kommt mit Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping, Jürgen Zirkl, 8082 Kirchbach-Zerlach,
                Maxendorf
                22a in Österreich zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig,
                ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zum Einkauf in unserem Online -Shop sind nur Personen ab
                dem 18.
                Lebensjahr berechtigt.
- 
                Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung:
 Die auf der Hotel-Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes
                Kaufangebot dar.
                Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Onlinebestellung
                eines
                Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, wodurch der Kaufvertrag
                zustande
                kommt. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung
                mit
                Kreditkarte per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine
                Haftung
                übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch
                bevor das
                hierfür zu leistende Entgelt bei der Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping eingelangt oder
                gutgeschrieben
                wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und ist die Kickmaiers
                | Hotel
                – Appartment – Camping berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen
                Bezahlung des
                hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.
- 
                Gutscheine:
 Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping
                mit
                einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst
                ausdrucken
                kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im
                Hotelnetsolution Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als
                das
                Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von der Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping
                abgebucht
                werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen
                Missbrauch,
                welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp.
                verschenkt
                werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping
                das
                Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende
                Code
                wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
                Verlorene
                Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben
                werden.
                Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem
                Restwert
                generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen
                Gutschein-Betrages. Die Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte
                Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein
                aufgeführten
                Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige
                Reservation erfolgt ist. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht
                abweichen.
                Sollte die Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben
                müssen, so
                verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar
                den
                Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping
                als
                ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.
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                Gültigkeit, Gültigkeitsdauer:
 Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Sämtliche andere Gutscheine
                sind
                auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und ein Jahr ab dem im Gutschein angeführten
                Ausstellungsdatum
                gültig. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen
                Code
                bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.
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                Barablöse, Rechnungslegung:
 Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung
                einer
                umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung
                des
                Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
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                Sicherheitsgarantie, Datenschutz:
 Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl,
                Kontonummer,
                Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren
                geschützte SSL
                Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre
                eingegebenen
                Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu
                sorgen,
                wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns
                automationsunterstützt verarbeitet. Auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde
                sich
                einverstanden, dass er Werbeinformationen von der Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping erhält. Eine
                Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
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                Umtausch, Rücktrittsrecht:
 Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung
                stornieren. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Wiederrufs)erklärung innerhalb von 14
                Tagen der
                Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der
                Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses
                Rückgaberecht
                gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung
                von
                Gutscheinen kann kein Ersatz durch die Kickmaiers | Hotel – Appartment – Camping geleistet werden.
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                Gerichtsstand:
 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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